Die Ausarbeitungen und Definitionen der Arbeitsgemeinschaft Veranstaltungssicherheit (AGVS)sollen als Hilfestellung für Behörden und Veranstalter dienen und vorhandene Unterlagen ergänzen. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Interessenvertretungen und Verbände, der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, der Berufsfeuerwehr sowie der Betreiber von Versammlungsstätten und der Veranstalter an. Zu besonderen Schwerpunktthemen wurden und werden Gäste und Experten eingeladen. Die Arbeitsgruppe wird durch einen Beirat, in dem weitere Institutionen und Personen aktiv sind, unterstützt.
Der Entwurf der Handlungsanweisung für ein Sicherheitskonzept wurde im März 2012 erstmals vorgestellt und liegt aktuell mit der Anlage B (2024) in einer überarbeiteten Version vor. Die Überlegungen lösten sich im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung von der Suche nach der einen Methode hin zu einem präventiv geprägten Ansatz der Betrachtung. Dabei bleibt die stringente Trennung zwischen den einzelnen Bereichen bestehen und schafft somit einen für alle Beteiligten klaren und erkennbaren Rahmen.
Durch die kostenfreie Veröffentlichung der Handlungsanweisung kann die Planung von Veranstaltungen vereinheitlicht und somit für alle Beteiligten transparenter gestaltet werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine Rückmeldung zu diesem Dokument geben und es im Kollegenkreis erörtern, damit wir Ihre Erfahrungen künftig einbinden können.